Unternehmens- und Personalberatung
Inh.: Steffen Strzygowski
Spitzingseestr. 1 b
83059 Kolbermoor/Rosenheim
t. 08031 - 901 68 50
f. 08031 - 901 68 51
Unsere Philosophie - Das Management - Unsere Mandanten

Consens Consult - unser Einsatz für Ihren Erfolg
Seit 1999 ist Consens Consult als Personalberatung tätig.
Der Firmeninhaber Diplom-Kommunikationswirt Steffen Strzygowski konnte bei seiner Unternehmensgründung langjährige Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Management- und Personalberater, auch bei renommierten, international tätigen Beratungshäusern, einbringen.
Unsere Kompetenzteams bestehen aus hochqualifizierten Fachleuten aus den Bereichen Vertrieb, Marketing, Ingenieure, IT, Medizin, Pharma, Finance, Maschinenbau, Automotive, Dienstleistungen
Philosophie und Grundsätze
Immer für den Mandanten - seine Interessen stehen bei uns im Mittelpunkt unseres Handelns.
Ein entscheidender Grundsatz unseres Handelns ist die Beachtung berufsethischer Grundsätze sowie die Wahrung strikter Diskretion. In diesem Punkt sind wir bei Consens Consult ausgesprochen konservativ - wir halten Werte wie Ehrlichkeit, Verschwiegenheit, Treue und persönliche Integrität für ausgesprochen wichtig.
Qualität
Personaleinstellungen haben sowohl auf Unternehmen als auch auf die Kandidaten ausgesprochen gravierende Auswirkungen. Daher nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Empfehlungen sehr ernst und sind um höchstmögliche Seriosität bemüht. Um die Qualität unserer Arbeiten möglichst hoch zu halten, orientieren wir uns bei der Personalauswahl an den sinnvollen Leitlinien der DIN 34330 "Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen". Diese Norm wurde im Juni 2002 auf Initiative des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) verabschiedet und
beschreibt Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen sowie Qualifikationsanforderungen an die an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen. Im Mittelpunkt der Norm stehen:
- die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen
- die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren
- die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung
- die Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen.



